§ 60 Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Fakultäten stellen für jeden Studiengang eine Studienordnung auf. 2Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des…
§ 4 Abs. 1 SächsAAssWBVOSächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent
Grundlage für den Ablauf des Studiums sowie die Organisation des Studienbetriebs und der Prüfungen ist die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule oder…
§ 8 Nr. 5 AkadASV SLVerordnung über die Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes Vom 1. Juni 1970*
die Bestellung der Studienleitung sowie deren Vertretung,
§ 37 Abs. 2 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Studienordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang, Inhalt und Aufbau des Studiums sowie in den Studiengang eingeordnete…
§ 33 Abs. 2 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Die Praxisstudienleiterin oder der Praxisstudienleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Praxisstudien verantwortlich. Sie oder er erstellt für jede…