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Dem Kuratorium obliegen insbesondere
der Erlass der Satzung [3],
der Erlass der Studienordnung,
der Erlass der Prüfungsordnung,
der Erlass der Gebührenordnung,
die Bestellung der Studienleitung sowie deren Vertretung,
die Berufung von Lehrkräften,
die Bestellung der Geschäftsführung,
die Festsetzung von Vergütungen,
die Feststellung des Wirtschaftsplans und die Abnahme der Jahresrechnung.