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Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist als oberste Landesbehörde zuständig für:
die Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten gemäß § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes,
die Mitteilung der Erreichbarkeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten gegenüber den zuständigen Bundesoberbehörden gemäß § 12 Absatz 2 der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung,
die Besprechungen (Routinesitzungen) mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über die Grundlagen und das Verfahren der Risikoerfassung und -bewertung sowie über Fälle von allgemeinem Interesse gemäß § 14 der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung.
die Beauftragung von Messstellen zur Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 15 in Verbindung mit der Anlage 2 Nummer 3.2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.