§ 5 Nr. 1 MautSysGGesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme
seinen Sitz oder eine ständige Niederlassung in Deutschland hat,
§ 6 Abs. 2 MRegVBefähigung zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen
Ist ein Antragsteller weniger als zwei Jahre im Handelsregister eingetragen, kann die Voraussetzung des § 5 Nummer 4 des Mautsystemgesetzes auch erfüllt sein,…
§ 10 MRegVRegelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen
Für den Nachweis des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen nach § 7 Absatz 2 des Mautsystemgesetzes gelten die §§ 2, 4 und 7 bis 9 entsprechend.
Art. 4 Abs. 4 Nr. 4 32014R0452die gültige Gründungsurkunde oder Gewerbeanmeldung des Antragstellers oder ein ähnliches Dokument des Handelsregisters im Land des Hauptgeschäftssitzes;
Art. 5 Abs. 1 Buchst. c 32009R1071im Unternehmensregister des betreffenden Mitgliedstaats oder in einem ähnlichen Register eingetragen sein, wenn das nach innerstaatlichem Recht vorgeschrieben…