§ 22 SLSVVollzGGesetz Nr. 1807 zum Vollzug der Sicherungsverwahrung im Saarland (Saarländisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz - SLSVVollzG) Vom 15. Mai 2013
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium der Justiz.
§ 11 BewhG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Bewährungshelfer
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften werden vom Justizminister erlassen.
§ 49 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Das für Justiz zuständige Ministerium und das für Kommunales zuständige Ministerium erlassen die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen…
§ 13 LFBRVG-NRWGesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts
Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.