§ 9f Abs. 3 Nr. 2 SeeAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
§ 1 Abs. 1 NRW-29632Verordnung über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Zuständig für den Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften sind die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte, die örtlichen Ordnungsbehörden der…
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StAGStaatsangehörigkeitsgesetz
Entscheidungen zum Bestand und gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,