Anlage MSchnAusbV 2004
(Fundstelle: BGBl. 2004, 574 - 579) I. Berufliche Grundbildung Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) 4 6Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6) 2 7Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) 6 8Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen (§ 5 Nr. 8) 6 9Ausführen von gestalterischen Arbeiten (§ 5 Nr. 9) 2 10Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten (§ 5 Nr. 10) 6 11Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 11) 10 12Ausführen von Näh- und Teilarbeiten (§ 5 Nr. 12) 14 13Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) 2 II. Berufliche Fachbildung1Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) 2 3 2Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten, Anwenderprogramme nutzen 2 3Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) 2 2 4Ausführen von gestalterischen Arbeiten (§ 5 Nr. 9) 5 45Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten (§ 5 Nr. 10) 4 6Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 11)schnittergänzende Dressurarbeiten festlegen, zugeschnittene Teile dressieren 3 7Ausführen von Näh- und Teilarbeiten (§ 5 Nr. 12) 9 8Fertigstellen von Bekleidung (§ 5 Nr. 13)Kleinteile in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungsweisen und unter Berücksichtigung von Material, Modell, Funktion und Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere 10 8 9Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung (§ 5 Nr. 14) 410Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) 2 4 A: Schwerpunkt Damen1Fertigstellen von Bekleidung (§ 5 Nr. 13)Großstücke in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken und unter Berücksichtigung von weiblichen Körperformen, Material, Modell, Funktion und Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere 20 20 B: Schwerpunkt Herren1Fertigstellen von Bekleidung (§ 5 Nr. 13)Großstücke in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungstechniken und unter Berücksichtigung von männlichen Körperformen, Material, Modell, Funktion und Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere 26 14
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsaufträge annehmen und auf Umsetzbarkeit prüfen
Arbeitsschritte anhand der Auftragsunterlagen festlegen, Arbeitsabläufe dokumentieren
Arbeitsplatz ergonomisch vorbereiten, Werk- und Hilfsstoffe, Betriebsmittel und Arbeitsgeräte auswählen und bereitstellen
Kundengespräche führen, Termine mit Kunden abstimmen
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen beschreiben
Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
Daten pflegen und sichern, Vorschriften des Datenschutzes beachten
Eigenschaften und Einsatzgebiete, insbesondere von Faserstoffen, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden, unterscheiden
Handelsbezeichnungen, Textilkennzeichnung und Pflegesymbole anwenden
Nähgarne auswählen
Zutaten nach funktionellen und modischen Gesichtspunkten auswählen
Werk- und Hilfsstoffe zuordnen und lagern
Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, insbesondere nach Materialbeschaffenheit und Einsatzgebieten, auswählen und einsetzen
Zusatzeinrichtungen anbringen, Maschinen einrichten
Werkzeuge, Arbeitsgeräte und Maschinen pflegen, Funktionen prüfen
Störungen erkennen, beheben und Störungsbeseitigung veranlassen
Anregungen aufnehmen und auswerten
Skizzen und Zeichnungen erstellen und anwenden
Grundlagen der Farben- und Formenlehre anwenden
Schnittteile zuordnen
Schnittschablonen erstellen und anwenden
Fehler beim Legen und Schneiden feststellen und ihre Folgen für die Weiterverarbeitung erkennen
Werkteile ausschneiden, insbesondere Fadenlauf- und Strichrichtung sowie mustergerechtes Ausschneiden beachten
Wirkung von Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf Werk- und Hilfsstoffe prüfen
Nähte, Abnäher und Einlagen form- und ausbügeln
Werk- und Hilfsstoffe abbügeln
Werk- und Hilfsstoffe fixieren
Fixiereffekte und Festigkeit von Verbindungen prüfen
Zutaten und Zuschnitte nach Arbeitsauftrag bereitstellen
Körperhaltungen einnehmen, Grifftechniken anwenden, insbesondere nach ergonomischen Gesichtspunkten
Sticharten ausführen, insbesondere Heften, Steppen, Pikieren, Staffieren, Säumen und Knopflochstiche
Ziele, Aufgaben und Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagementssystems beschreiben
Zwischenkontrollen durchführen
Fehler erkennen und dokumentieren
Produktinformationen beurteilen, Produkteigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen vergleichen
Verarbeitungstechniken festlegen, insbesondere Stich- und Nahtarten
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Kundenwünsche ermitteln, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
Kosten abschätzen, Material disponieren
Auswirkungen von Mängeln in Werkstoffen, Hilfsstoffen und Zubehör auf Verarbeitung und Erzeugnisqualität beurteilen
Auswirkungen von Veredlungsmaßnahmen unterscheiden
Gestaltungstechniken anwenden, insbesondere Zierarbeiten, traditionelle Nähtechniken, Drapieren, Plissieren, Färben und Stäbchenverarbeitung
Entwürfe nach modischen, historischen, funktionalen und technologischen Gesichtspunkten gestalten und ausarbeiten, Entwürfe präsentieren
technische Umsetzbarkeit von Entwürfen prüfen
Körpermaße und individuelle Besonderheiten feststellen und ihre Bedeutung für Grundschnitt, Passform und Verarbeitung beachten
Zusammenhang zwischen Grund- und Modellschnitten herstellen
Teilarbeiten ausführen, insbesondere Taschen, Kanten, Schlitze und Verschlüsse fertigen
Bekleidungsstücke zur Anprobe richten, Änderungen markieren und vornehmen
Teilarbeiten ausführen, insbesondere Kragen und Ärmel fertigen
Hosen mit Schlitz-, Bund-, Saum-, Taschen- und Futterverarbeitung
Röcke mit Schlitz-, Bund-, Saum-, Taschen-, Futter- und Faltenverarbeitung sowie Blusen mit Kragenverarbeitung, Ausschnitt- und Ärmelformen sowie Verschlusstechniken oder Hemden mit Kragen- und Manschettenverarbeitung sowie Verschlusstechniken
modellbezogene Besonderheiten und Ausschmückungen ausarbeiten
Westen mit Taschen-, Futter- und Kantenverarbeitung sowie Verschlusstechniken
Nähergebnisse, insbesondere anhand des Kundenauftrags, prüfen
Bekleidung reparieren und instand halten
Bekleidung modernisieren
körperliche Veränderungen und Abweichungen feststellen
Bekleidung anpassen
Änderungen hinsichtlich Kosten und Umsetzbarkeit prüfen
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
Prüftechniken anwenden, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
Lösungen zur Fehlerbeseitigung erarbeiten, Fehler beheben
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und auswerten, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen durchführen
Endkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen, Qualitätsvorgaben einhalten, insbesondere Toleranzbereiche, Fertigmaße und Verarbeitung, Ergebnisse dokumentieren
Bekleidungsstücke präsentieren
Bekleidungsstücke für die Auslieferung vorbereiten
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Kleider, insbesondere mit unterschiedlichen Ausschnitt-, Ärmel- und Rockformen, Taillenverarbeitung sowie Ausschmückungen
Gesellschaftskleidung, insbesondere Cocktail-, Abend- oder Brautkleider sowie Corsagen
Kostüme, insbesondere mit Kragen-, Revers-, Futter- und Einlagenverarbeitung sowie Verschlusstechniken
Jacken und Mäntel, insbesondere mit unterschiedlichen Ärmelanlagen, Kragen- und Reversverarbeitung sowie Verschlusstechniken
Sakkos, insbesondere mit Ober- und Unterkragen-, Revers- und Futterverarbeitung sowie Verschlusstechniken und formgebenden Einlagen
Anzüge in stilistischer und verarbeitungstechnischer Abstimmung
Gesellschaftskleidung, insbesondere Smoking, Cut oder Frack
Jacken und Mäntel, insbesondere mit unterschiedlichen Ärmelanlagen, Kragen- und Reversverarbeitung sowie Verschlusstechniken