§ 121d MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
§ 30 Abs. 7 gilt nicht für Texte, die bis zum 1. Dezember 2025 in den öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten veröffentlicht wurden. Für Texte nach Satz 1…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 10 SN-21379Reformstaatsvertrag
Nach § 121a werden folgende §§ 121b bis 121d eingefügt: „§ 121b Inkrafttretens- und Übergangsbestimmung für Schwerpunktangebote nach § 28a § 28a tritt am 1.…
§ 118 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Bis zum 1. Dezember 2025 nach § 30a Abs. 7 veröffentlichte Telemedienkonzepte sind bis zum 31. Dezember 2027 an die Maßgaben dieses Staatsvertrages anzupassen.
Art. 1 Abs. 5 Nr. 5 Buchst. c SN-19945Dritter Medienänderungsstaatsvertrag
In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Telemedienangebote“ die Wörter „nach Maßgabe des § 26“ eingefügt.
§ 30 Abs. 7 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Die eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen dürfen jeweils nicht presseähnlich sein. Eigene Portale sind im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder…