MTAPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 76 MTAPrVTeile der KenntnisprüfungAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen · Teil 4, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1 § 75§ 77 Die Kenntnisprüfung besteht aus1.einem mündlichen Teil und2.einem praktischen Teil.