Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung · Abschnitt 2
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 11 MtDFmEloAufklVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen