§ 8 MtDFmEloAufklVDV
Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente
(1)
Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.
(2)
Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz sowie
4.
Sozialkompetenz.
(3)
Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.