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Die oder der Ausbildungsbeauftragte erstellt im Einvernehmen mit den Einstellungsbehörden und dem Bundessprachenamt einen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsrahmenplan bedarf der Billigung des Bundesministeriums der Verteidigung im Benehmen mit dem Bundeskanzleramt.
Im Ausbildungsrahmenplan werden festgelegt:
der allgemeine Ablauf des Vorbereitungsdienstes,
die Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte, wobei durch die Ausbildungsleitung von dieser Reihenfolge abgewichen werden kann,
die Ausbildungsstationen der praktischen Ausbildung,
die Dauer der Ausbildungsabschnitte der praktischen Ausbildung.
die Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte,
Im Ausbildungsrahmenplan werden festgelegt:
der allgemeine Ablauf der Ausbildung,
Im Rahmenlehrplan werden festgelegt:
Die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle erstellt einen Ausbildungsrahmenplan, der die Lerninhalte, die Lernziele sowie die Dauer der…
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