Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung · Abschnitt 1
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.
§ 3 MtDFmEloAufklVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen