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Marktüberwachungsbehörden im Hinblick auf harmonisierte Bauprodukte sind
das für das Bauen zuständige Ministerium und für den Bereich des Verkehrswegebaus das für den Verkehr zuständige Ministerium als oberste Marktüberwachungsbehörden,
die Bezirksregierung Düsseldorf als untere Marktüberwachungsbehörde und
das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.
„Marktüberwachungsbehörde“ die nationale Behörde bzw. die nationalen Behörden, die für die Durchführung der Marktüberwachung auf dem Gebiet des Mitgliedstaats…
Oberste Bauaufsichtsbehörde: das für die Bauaufsicht zuständige Ministerium,
Die Marktüberwachungsbehörden nehmen im Hinblick auf harmonisierte Bauprodukte die Aufgaben nach
Zuständig ist die untere Marktüberwachungsbehörde, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
1Die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde ist zuständig für die einheitliche Prüfung und Bewertung von Bauprodukten in technischer Hinsicht. 2Sie ist außerdem in…
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.