§ 84a LBO
Aufbau der Marktüberwachungsbehörden
§ 84a LBO
Marktüberwachungsbehörden sind
1.
die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),
2.
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).
Marktüberwachungsbehörden sind
die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).