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Die oberste Marktüberwachungsbehörde hat dem Landtag nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle fünf Jahre, erstmalig zum 31. Dezember 2019, über die Wirksamkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Gesetzes zu berichten.
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die…
Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2015 und danach alle sieben Jahre Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu…
Die Landesregierung überprüft beginnend mit dem Inkrafttreten die Wirkungen dieses Gesetzes sowie der hierauf beruhenden Verordnung insbesondere im Hinblick auf…
Über die Erfahrung mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Der Minister für Arbeit,…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Die Landesregierung überprüft bis zum 1. Januar 2020 und zum 31. Oktober 2021 die Erfahrungen mit diesem Gesetz und unterrichtet den Landtag über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.