Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 MühGetreiWiTechAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen