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Die Stadt Lüdinghausen und die Gemeinde Seppenrade werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Lüdinghausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Lüdinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lüdinghausen.
Soweit im übrigen in den §§ 1 bis 7 die Stadt Lüdinghausen genannt ist, tritt an ihre Stelle die neue Stadt Lüdinghausen.
Das Amt Lüdenscheid wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lüdenscheid.
Das Amt Rödinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rödinghausen.
Der Rat der Stadt Lüdinghausen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Das Amt Oelde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Oelde.
Das Amt Sendenhorst wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Sendenhorst.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.