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Die Gemeinden Bösensell - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Ottmarsbocholt, Senden - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 4 genannten Flur und Flurstücke - und Venne werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Senden.
Das Amt Ottmarsbocholt wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Senden.
Das Amt Beelen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Beelen.
Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.
Das Amt Sendenhorst wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Sendenhorst.
Das Amt Oelde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Oelde.
Das Amt Ostbevern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Ostbevern.
Das Amt Heiden-Reken wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Reken.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.