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Die Stadt Sendenhorst und die Gemeinde Albersloh - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flur und Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Sendenhorst und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Sendenhorst werden aus der Gemeinde Alverskirchen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Alverskirchen Flur 13 Nrn. 6, 7, 13, 135 und 136.
Das Amt Sendenhorst wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Sendenhorst.
die Gemeinde Sendenhorst dem Amtsgericht Ahlen,
Die amtsfreie Stadt Attendorn, die Gemeinde Attendorn-Land (Amt Attendorn) -mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Helden…
Das Amt Freckenhorst wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Freckenhorst.
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Ibbenbüren-Land - mit Ausnahme der in § 27 Nr. 1 und § 28 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde…
In die neue Gemeinde Kaarst werden eingegliedert: aus der Gemeinde Kleinenbroich die Flurstücke: Gemarkung Kleinenbroich Flur 5 Nr. 58, 66, 96, 97, 99 bis 101,…
Das Amt Aldenhoven wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Aldenhoven.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.