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Die Stadt Beckum und die Gemeinde Neubeckum - mit Ausnahme der in § 16 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Beckum und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Ibbenbüren-Land - mit Ausnahme der in § 27 Nr. 1 und § 28 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde…
Die Stadt Lübbecke - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Blasheim - mit Ausnahme der in § 9 Abs. 2 und § 10…
Die Städte Bockum-Hövel, Hamm und Heessen - mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Pelkum, Rhynern - mit Ausnahme der in…
Die Gemeinden Selm und Bork werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Selm.
Die Stadt Tecklenburg und die Gemeinden Brochterbeck - mit Ausnahme der in § 21 Abs. 2 Nr. 5 genannten Flurstücke -, Ledde - mit Ausnahme der in § 21 Abs. 2 Nr.…
Die Gemeinden Ascheberg und Herbern werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Ascheberg.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.