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Die Städte Belecke, Hirschberg und Warstein und die Gemeinden Allagen, Mülheim, Sichtigvor, Suttrop - mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flur und Flurstücke - und Waldhausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Warstein und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Warstein werden aus der Gemeinde Drewer folgende Flur und folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Drewer Flur 1 Nrn. 89, 95, 98, 100 bis 117, 120 bis 126, 131 bis 140, 143, 144, 147 bis 149, 156, 157, 166, 167, 191, 194, 196, 197, 203 und 205; Flur 5 ohne die Flurstücke Nrn. 10/1, 17, 79 bis 92, 93/2, 94, 95, 104 bis 116, 136, 137, 139 und 141.
Das Amt Warstein wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Warstein.
Die Städte Freckenhorst und Warendorf und die Gemeinden Einen - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Milte - mit Ausnahme der in § 9…
die Gemeinden Rüthen und Warstein dem Amtsgericht Warstein.
Soweit in den §§ 1 bis 7 die Stadt Warendorf genannt ist, tritt an ihre Stelle die neue Stadt Warendorf.
In die Stadt Hamm werden aus der Stadt Ahlen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Ahlen Flur 120 Nrn. 23 bis 27 und 29.
Das Amt Werther (Westf.) wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Werther (Westf.).
In die Gemeinde Wettringen werden aus der Stadt Ochtrup folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Welbergen Flur 17 Nrn. 9, 37 und 38.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.