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Die Stadt Geseke und die Gemeinden Bönninghausen, Ehringhausen, Eringerfeld, Ermsinghausen - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Langeneicke - mit Ausnahme der in § 45 Abs. 2 Nr. 5 und § 46 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Mönninghausen und Störmede werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Geseke und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Geseke werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Bökenförde die Flurstücke:
Gemarkung Bökenförde Flur 4 Nrn. 250, 252 bis 254, 259, 283 und 321;
aus der Gemeinde Eikeloh die Flurstücke:
Flur 1 Nrn. 98/2, 382 bis 384, 388 und 389.
Das Amt Störmede wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Geseke.
aus der Stadt Billerbeck die Fluren und Flurstücke:
aus der Gemeinde Bösensell die Flurstücke:
aus der Gemeinde Recke die Flurstücke:
aus der Gemeinde Lembeck die Flurstücke:
aus der Gemeinde Mesum die Flurstücke:
Gemarkung Greven Flur 95 Nrn. 9, 12, 14 und 16 bis 18;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.