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Die Stadt Rüthen und die Gemeinden Altenrüthen, Drewer - mit Ausnahme der in § 49 Abs. 2 genannten Flur und Flurstücke -, Hemmern, Hoinkhausen, Kallenhardt, Kellinghausen, Kneblinghausen, Langenstraße-Heddinghausen, Meiste, Menzel, Nettelstädt, Oestereiden, Weickede und Westereiden werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rüthen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Rüthen werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Effeln das Flurstück:
Gemarkung Effeln Flur 2 Nr. 1;
aus der Gemeinde Suttrop die Flur und die Flurstücke:
Gemarkung Suttrop Flur 3 Nrn. 6 bis 14 und 63 bis 76; Flur 4.
Das Amt Rüthen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Rüthen.
aus der Gemeinde Heiden die Flur und die Flurstücke:
aus der Gemeinde Buldern die Flur und die Flurstücke:
aus der Gemeinde Rheine links der Ems die Flur und die Flurstücke:
aus der Gemeinde Langeneicke das Flurstück:
aus der Gemeinde Bökenförde die Flurstücke:
aus der Gemeinde Rheine rechts der Ems die Flur und die Flurstücke:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.