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Die Gemeinde Rinkerode - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Flurstücke - wird in die Stadt Drensteinfurt eingegliedert.
Die Gemeinde Gimbte - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - wird in die Stadt Greven eingegliedert.
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt…
Aus der Gemeinde Rhynern werden in die Stadt Hamm eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Rhynern, Flur 1 Nr. 4, 5 und 32.
In die Stadt Rheine werden aus der Stadt Emsdetten folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Emsdetten Flur 26 Nrn. 1 und 166.
In die Stadt Münster werden die Gemeinden Albachten, Amelsbüren, Angelmodde, Handorf - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Hiltrup,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.