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Die Gemeinden Alverskirchen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Everswinkel - mit Ausnahme der in § 20 Abs. 2 Nr. 1 genannten Fluren und Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Everswinkel.
In die Gemeinde Everswinkel werden aus der Stadt Telgte folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Telgte-Kirchspiel Flur 32 Nrn. 71 und 72.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Reichswalde Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2, Flur 7 Nr. 9, 10 und…
Die Gemeinden Schermbeck, Bricht, Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck - mit Ausnahme der Fluren und Flurstücke Gemarkung Overbeck Flur 2 ohne die Flurstücke…
Die Gemeinde Westbevern - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 6 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 genannten Fluren und Flurstücke - wird in die Stadt Telgte eingegliedert.
Die Gemeinden Elmpt - mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Flurstücke - und Niederkrüchten - mit Ausnahme der in Absatz 2 und § 33 genannten Flurstücke -…
Die Gemeinden Elversberg und Spiesen - ohne die in § 36 Abs. 2 Ziff. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den…
Die Gemeinden Bornholte, Oesterwiehe - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 genannten Fluren und Flurstücke -, Sende - mit Ausnahme der in den §§ 7 Abs. 2 und 8…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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