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Die Stadt Telgte und die Gemeinde Kirchspiel Telgte, Landkreis Münster, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.
Die Gemeinde erhält den Namen Telgte und führt die Bezeichnung "Stadt".
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Telgte und der Gemeinde Kirchspiel Telgte vom 11. November 1967 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt:
Die Weitergeltung des bisherigen Ortsrecht wird auf längstens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes befristet. Die von der bisherigen Stadt Telgte und der Gemeinde Kirchspiel Telgte rechtsverbindlich aufgestellten Bebauungspläne gelten bis zur Aufstellung neuer Bebauungspläne durch den Rat der neuen Stadt Telgte unbefristet weiter. Für ordnun gsbehördliche Verordnungen gilt § 40 des Ordnungsbehördengesetzes.
Der Bauerschaftsausschuß (§ 6 des Gebietsänderungsvertrages) kann nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Stadt Telgte mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden.
Die Stadt Telgte wird dem Amtsgericht Münster zugeordnet.
In die Stadt Telgte werden weiterhin eingegliedert:
für den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Warendorf, der Stadt Telgte und dem Amt Telgte (Anlage 20 d): [Anlage 20 d]
In die Gemeinde Everswinkel werden aus der Stadt Telgte folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Telgte-Kirchspiel Flur 32 Nrn. 71 und 72.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Stadt Billerbeck, Kirchspiel Billerbeck und Beerlage vom 28. Januar 1969 wird mit den Maßgaben bestätigt, daß…
In den Fällen, in denen Gemeinden oder Gemeindeteile in eine Gemeinde eingegliedert werden, wird das Ortsrecht der einzugliedernden Gemeinden oder Gemeindeteile…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.