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Der Anspruch für volljährige Arbeitnehmer beträgt 25 Arbeitstage, 28 Arbeitstage, 30 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Urlaubstage. Für die Berechnung des Lebensalters für die Urlaubsdauer ist als Stichtag der 1. Januar des Urlaubsjahres maßgebend. Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der Ausführung des Auftrags ein Zwölftel.