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Der Jahresurlaub ist nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre gestaffelt und beträgt im 1. und 2. Beschäftigungsjahr 24 Urlaubstage, im 3. und 4. Beschäftigungsjahr 25 Urlaubstage, im 5. und 6. Beschäftigungsjahr 26 Urlaubstage, im 7. und 8. Beschäftigungsjahr 27 Urlaubstage, im 9. Beschäftigungsjahr 28 Urlaubstage, ab dem 10. Beschäftigungsjahr 29 Urlaubstage.
Ausbildungsjahre werden hierbei nicht berücksichtigt.
Stichtag für die Berechnung der Urlaubstage nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre ist der 1. Juli eines jeden Jahres.
Urlaubstage sind alle Kalendertage mit Ausnahme der Sonntage, Samstage und gesetzlichen Feiertage. Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der Ausführung des Auftrags ein Zwölftel.