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Der Urlaub beträgt mindestens 27 Werktage pro Kalenderjahr. Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der Ausführung des Auftrags ein Zwölftel.
Der Urlaub beträgt nach einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Bewachungsgewerbe: von mehr als 3 Jahren 29 Werktage, von mehr als 6 Jahren 31 Werktage, von mehr als 8 Jahren 33 Werktage, von mehr als 10 Jahren 34 Werktage pro Kalenderjahr.