§ 8 Abs. 1 SoldErnAnO 2026Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 8 SchuVVerordnung über die Erfüllung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüchen durch Begebung und Zuteilung von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.