§ 10 MVITAufstV
Im Modul Masterarbeit ist die Modulprüfung die Masterarbeit.
Durch die Masterarbeit muss die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er fähig ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.
Hat die oder der Studierende die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Informationstechnik absolviert, so muss das Thema der Masterarbeit aus dem Themenbereich Informationstechnik gewählt werden. Hat die oder der Studierende die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung Verwaltung und Recht absolviert, so muss das Thema der Masterarbeit aus dem Themenbereich Verwaltung und Recht gewählt werden.
Das Thema der Masterarbeit kann vergeben werden
von jeder Hochschullehrerin und jedem Hochschullehrer der Universität der Bundeswehr München sowie
von jeder Lehrperson, die
prüfungsberechtigt ist nach der Hochschulprüferverordnung des Freistaates Bayern und
in dem betreffenden Bereich des Studiengangs Lehrveranstaltungen abhält.