§ 5 MVITAufstV
Module
(1)
Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
(2)
Die Module unterteilen sich in
1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.
Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
Die Module unterteilen sich in
die Pflichtmodule,
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
das Modul Masterarbeit.