§ 4 MVTAusbV
Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
Eisen- und Stahlmetallurgie,
Stahlumformung,
Nichteisenmetallurgie oder
Nichteisenmetallumformung sowie
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln,
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik,
Anwenden von Logistik,
Steuern von Produktionsprozessen,
Beeinflussen von chemischen Vorgängen,
Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren,
Prüfen von Werkstoffen und
Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Eisen- und Stahlmetallurgie sind:
Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen,
Durchführen von metallurgischen Prozessen und
Urformen von Stahl.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Stahlumformung sind:
Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien sowie
Umformen von Stahl.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie sind:
Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen,
Durchführen von metallurgischen Prozessen und
Urformen von Nichteisenmetallen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nichteisenmetallumformung sind:
Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien und
Umformen von Nichteisenmetallen.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt,
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
Planen und Organisieren der Arbeit sowie
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.