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Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser.
Der Eigentümer eines Grundstücks und die Nutzungsberechtigten dürfen nicht wenn dadurch die anderen Grundstücke erheblich beeinträchtigt werden.
den Abfluss wild abfließenden Wassers auf andere Grundstücke verstärken,
den Zufluss wild abfließenden Wassers von anderen Grundstücken auf ihr Grundstück verhindern,
Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten dürfen den Abfluss wild abfließenden Wassers von ihrem Grundstück auf andere Grundstücke mindern oder unterbinden.