Gesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Dreizehnter Abschnitt Verjährung
§ 56 NachbG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen