§ 56 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Dreizehnter…
§ 48 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 50…
§ 41 Abs. 1 NachbG NRWNachbarrechtsgesetz
Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 43 - folgende Abstände einzuhalten:
§ 40 Abs. 3 NachbG NRWNachbarrechtsgesetz
Durch schriftlichen Vertrag, in dem die Katasterbezeichnungen der Grundstücke anzugeben sind, kann ein von Absatz 1 und 2 abweichender Abstand des Baumwuchses…
§ 48 NachbG NRWNachbarrechtsgesetz
Die Rechtmäßigkeit des Abstandes wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; jedoch gilt § 45 Abs. 3 und 4 entsprechend. XII. Abschnitt Allgemeine…