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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 24,555 oberhalb der Nohmühle in Neunkirchen (Nahe), verläuft dem Lauf der Nahe folgend von Gonnesweiler in Richtung Türkismühle und endet bei Gewässer-Kilometer 11,860 in Nohfelden im Bereich der Eisenbahnbrücke vor der Siedlung Neubrücke an der Landesgrenze.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Neunkirchen, Flur 9 und 13; Gemarkung Gonnesweiler, Flur 5, 6, 9, 13, 14, 15, 21, 22 und 23; Gemarkung Türkismühle, Flur 2, 3 und 4; Gemarkung Walhausen, Flur 1; Gemarkung Nohfelden, Flur 1, 4, 5,6, 7, 12, 13 und 14; Gemarkung Wolfersweiler, Flur 1.
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 4).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Pläne wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis St. Wendel, untere Wasserbehörde ,
der Gemeinde Nohfelden.