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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 44,975 im Anschluss an die Primsbrücke im Bereich Dr.-Spang-Straße in Kastel und verläuft dem Lauf der Prims folgend in Richtung Primstal, Krettnich, Lockweiler, Dagstuhl, Bardenbach, Büschfeld, Limbach, Michelbach, Schmelz und endet bei Gewässer-Kilometer 17,500 vor der Brücke über die Fischerstraße in Hüttersdorf.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Übersichtskarte i.M. 1:50.000 (Blatt 1 bis 3),
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 9).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Pläne wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei
dem Landkreis St. Wendel - untere Wasserbehörde -,
dem Landkreis Merzig-Wadern - untere Wasserbehörde -,
dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde -,
der Gemeinde Nonnweiler,
der Stadt Wadern,
der Gemeinde Schmelz.