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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 25,970 im Anschluss an die Brücke über den Feldwirtschaftsweg an der Quackenmühle in Oberkirchen, verläuft dem Lauf der Oster folgend von Oberkirchen in Richtung Haupersweiler, Osterbrücken, Hoof, Marth, Niederkirchen, Saal, Werschweiler, Dörrenbach, Fürth, Steinbach bis Hangard und endet bei Gewässer-Kilometer 1,120 oberhalb der Brücke über die Landstraße II. Ordnung 287 in Wiebelskirchen.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind [3]:
Übersichtskarte i.M. 1:50.000 (Blatt 1 und 2),
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 8).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Karten wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis St. Wendel - untere Wasserbehörde -,
Landkreis Neunkirchen - untere Wasserbehörde -, in Ottweiler,
der Gemeinde Freisen,
der Kreisstadt St. Wendel,
der Stadt Ottweiler,
der Kreisstadt Neunkirchen.