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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Allmendwald“ vom 15. November 1995 (Amtsbl. 1996 S. 27) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Allmendwald und Bettelwald bei Ormesheim“ (L 6708-303)