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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet Hammelsberg/Atzbüsch vom 10. Mai 2004 (Amtsblatt S. 1246) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreise Merzig-Wadern vom 4. Juli 1952 (Amtsblatt S. 603) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hammelsberg und Atzbüsch bei Perl“ (N 6504-301)