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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Breitborner Floß“ vom 28. November 1995 (Amtsbl. 1996, S. 193) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen im Landschaftsschutzgebiet L 3.09.34 tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument