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In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebiets oder seiner Bestandteile, oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Im Bereich des Naturschutzgebiets ist insbesondere verboten:
bauliche Anlagen zu errichten;
Straßen, Wege oder Leitungen zu bauen sowie Anlagen dieser Art zu verändern;
Bodenbestandteile abzubauen, Sprengungen oder Grabungen vorzunehmen, Schutt oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern oder zu beschädigen;
die Verwendung von Düngemitteln (einschließlich organischer),
Herbizide, Insektizide, Fungizide oder andere chemische Mittel einzubringen;
das Abbrennen;
Aufforstungen und Anpflanzungen vorzunehmen;
naturnahe Bestände flächenhaft zu nutzen;
Pflanzen oder Tiere einzubringen;
Pflanzen zu entfernen oder in anderer Weise zu schädigen;
nicht jagdbare wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten sowie Entwicklungsformen oder Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen;
zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, zu lagern, Feuer anzumachen;
Bild- oder Schrifttafeln anzubringen, soweit sie nicht auf den Schutz des Gebiets hinweisen;
das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten sowie Hunde frei laufen zu lassen;
das Gebiet einschließlich der Wege mit motorgetriebenen Fahrzeugen zu befahren.