NatPHHarzV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
der Aufstellung von Bauleitplänen.