§ 8 Abs. 1 Nr. 2 NatSGmElbeVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
§ 8 Abs. 1 NatPDrömlVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"
Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag im Einzelfall Befreiung gewährt werden, wenn
§ 8 Abs. 1 NatPSchaalseeVVerordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Naturpark Schaalsee"
Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag im Einzelfall Befreiung gewährt werden, wenn
§ 8 NatGKnorMüV SLVerordnung über das Naturschutzgebiet „Bei der Knorscheider Mühle“ Vom 26. November 1990
Von den Vorschriften dieser Verordnung kann von der obersten Naturschutzbehörde auf Antrag Befreiung erteilt werden, wenn die in § 34 Abs. 2 des Saarländischen…
§ 8 Abs. 1 NatPHHarzVVerordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz
Von den Verboten des § 6 kann auf Antrag im Einzelfall Befreiung gewährt werden, wenn