§ 9 NatPMüritzV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen, Wege sowie der Gewässer,
2.
der Aufstellung von Bauleitplänen.
Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei:
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen, Wege sowie der Gewässer,
der Aufstellung von Bauleitplänen.