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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lambsbachtal“ vom 1. Februar 1988 (Amtsbl. S. 226) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete der Kreisstadt Homburg vom 6. Februar 2006 (Amtsbl. S. 309) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage