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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 1.045 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt; es trägt die Bezeichnung „Naturschutzgebiet Täler der Ill und ihrer Nebenbäche“.
Das Naturschutzgebiet umfasst die Talflächen und teilweise die angrenzenden Hangflächen sämtlicher Bäche des Ill-Systems außerhalb der engeren Ortsbebauung. Bei unbebauten, ausgedehnten Bachauen setzt sich das Naturschutzgebiet bis in die Ortslagen fort. Der Geltungsbereich der Verordnung ist in den anhängenden fünf Übersichtskarten, die Bestandteil dieser Verordnung sind, ersichtlich. Von dem Naturschutzgebiet sind Grundstücke betroffen in der
Die parzellengenaue Abgrenzung des Naturschutzgebiets ist in Karten M 1:2.500 mit Randsignatur und Parzellennummern wiedergegeben. Diese Karten nebst Grundstückslisten werden im Ministerium für Umwelt - Oberste Naturschutzbehörde - verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Neunkirchen und St. Wendel. Die Karten können bei den genannten Behörden eingesehen werden.
Das Naturschutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das amtliche Schild „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet.