Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kirkeler Bachtal“ Vom 12. September 19861
Die Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Naturschutzgebiets haben zu dulden, dass in das Liegenschaftskataster der Hinweis „Naturschutzgebiet“ aufgenommen wird.
§ 10 NatSGKirkelV SL
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